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Unser Ziel
ist die umfassende Beratung der Asbestbetroffene oder des Asbestopfers in seinen rechtlichen Angelegenheiten. Zur Spezialisierung unserer Sozietät gehört die Betreuung der Mandantschaft in übergreifenden Rechtsfragen, die im Zusammenhang zum Fall Asbestose bzw. Asbesterkrankungen stehen. Wir bearbeiten daher auch andere Rechtsgebiete, um eine einheitliche Rechtsberatung für unsere Mandantschaft zu gewährleisten. Dies hat für unsere Mandantschaft den Vorteil, dass ihre Rechtsprobleme in ihrer Gesamtheit geprüft und gelöst werden. Für uns besteht darin ebenfalls die wertvolle Notwendigkeit, in allen Rechtsfragen firm und flexibel zu bleiben.
Wir unterhalten darüberhinaus eine Allgemeinpraxis zivilrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Zuschnitts.

Unser Wunsch
ist das Auffinden sinnvoller Lösungen für rechtliche Problem unseres Mandanten, das rechtlichen Beistandes bedarf.

 

©Anwalt Battenstein & Anwältin Battenstein
Asbest Anwalt
Spezialisten für asbestbedingte Berufskrankheiten